DA-1: ausländische Quellensteuer anrechnen lassen
Mit dem Formular DA-1 lässt du dir die ausländische Quellensteuer an deine Schweizer Steuern anrechnen – aber nur den Teil, den der andere Staat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht zurückzahlt. Das geht erst, wenn diese Steuern zusammen mehr als CHF 100 ausmachen.
Wann das DA-1 geht
- Die Erträge stammen aus einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen.
- Der andere Staat hat eine Quellensteuer abgezogen, die er nicht vollständig zurückzahlt.
- Die anrechenbaren Steuern betragen zusammen mehr als CHF 100.
Wann nicht
- Für thesaurierte Fondserträge.
- Für Erträge ohne ausländische Quellensteuer oder mit einer, die der andere Staat vollständig zurückzahlt.
- Für Länder ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz.
- Wenn die anrechenbaren Steuern zusammen höchstens CHF 100 betragen.
So gehst du vor
- 1Ausländische Erträge und die abgezogene Quellensteuer zusammentragen, etwa aus den Dividendenabrechnungen deiner Bank.
- 2Den anrechenbaren Satz je Titel in der Kursliste der ESTV nachschlagen.
- 3Das Formular DA-1 ausfüllen und mit der Steuererklärung einreichen.
- 4Der Kanton rechnet den Betrag an oder zahlt ihn aus.
Angerechnet wird höchstens, was die Schweizer Steuer auf diesem Ertrag ausmacht – das kann weniger sein als die abgezogene Quellensteuer.
Beispiel: US-Dividende
Eine US-Aktie zahlt dir USD 1’000 Dividende. Nach dem Abkommen ziehen die USA 15 % ab, also USD 150. Liegen deine anrechenbaren Steuern insgesamt über CHF 100, lässt du dir diesen Teil mit dem DA-1 anrechnen. Hat deine Bank zusätzlich 15 % zurückbehalten, bekommst du diesen Teil mit dem Formular R-US 164 zurück, wie die Verrechnungssteuer.
Häufige Fragen
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