Verrechnungssteuer zurückbekommen
Auf Zinsen und Dividenden aus der Schweiz werden dir 35 % Verrechnungssteuer abgezogen. Du bekommst sie zurück, wenn du Ertrag und Vermögen im Wertschriftenverzeichnis korrekt angibst – das Verzeichnis gilt zugleich als Antrag.
Worauf sie abgezogen wird
- Dividenden von Schweizer Aktien
- Ausschüttungen und wieder angelegte Erträge von Schweizer Fonds
- Zinsen von Schweizer Obligationen
- Zinsen auf Konten bei Schweizer Banken, wenn sie im Jahr mehr als CHF 200 betragen
Erträge ausländischer Titel trifft sie nicht – dort zieht allenfalls der andere Staat eine Quellensteuer ab.
So bekommst du sie zurück
- 1Schweizer Erträge, auf denen Verrechnungssteuer abgezogen wurde, brutto ins Wertschriftenverzeichnis eintragen – in die Spalte für Erträge mit Verrechnungssteuer.
- 2Das Verzeichnis mit der Steuererklärung einreichen – es gilt zugleich als Antrag auf Rückerstattung.
- 3Je nach Kanton wird der Betrag mit deinen Steuern verrechnet oder ausbezahlt.
Beispiel
Du bekommst eine Dividende von CHF 200.00. Gutgeschrieben werden dir CHF 130.00, CHF 70.00 (35 %) sind als Verrechnungssteuer abgezogen. Ins Verzeichnis gehören CHF 200.00 – die CHF 70.00 bekommst du zurück.
Kontozinsen bis CHF 200
Zinsen auf einem Konto bei einer Schweizer Bank sind von der Verrechnungssteuer befreit, solange sie im Jahr höchstens CHF 200 betragen und das Konto einmal jährlich abgeschlossen wird. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Liegt der Zins darüber, wird die Steuer auf den ganzen Zins abgezogen. Versteuern musst du den Zins so oder so.
Häufige Fragen
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