Thesaurierende Fonds in der Steuererklärung
Stand 30.09.2026Keine Steuerberatung
Ein thesaurierender Fonds zahlt dir nichts aus, sondern legt seine Erträge wieder an. Trotzdem versteuerst du sie jedes Jahr als Einkommen. Den Betrag pro Anteil findest du in der Kursliste der ESTV.
Was du angibst
- Den Steuerwert deiner Anteile per 31. Dezember als Vermögen.
- Den wieder angelegten Ertrag als Einkommen: den Betrag pro Anteil aus der Kursliste mal die Anzahl Anteile, die du bei der Gutschrift hattest.
Beispiel
Du hast 40 Anteile eines thesaurierenden Fonds. Die Kursliste nennt einen steuerbaren Ertrag von CHF 1.25 pro Anteil. Du versteuerst also CHF 50.00 als Einkommen, obwohl nichts ausbezahlt wurde.
Was steuerfrei bleibt
- Kapitalgewinnanteile, die der Fonds separat ausweist – in der Kursliste mit «(KG)».
- Kursgewinne beim Verkauf der Anteile, solange sie zu deinem Privatvermögen gehören.
Fonds aus der Schweiz
Bei thesaurierenden Fonds aus der Schweiz wird auch auf den wieder angelegten Ertrag 35 % Verrechnungssteuer abgezogen. Du bekommst sie zurück, wenn du den Ertrag im Wertschriftenverzeichnis angibst.
Steht in der Kursliste beim Ertrag das Zeichen «(I)», ist der Betrag noch nicht ermittelt – die ESTV setzt ihn später fest.
Häufige Fragen
Weil der Fonds die Erträge für dich wieder anlegt. Steuerlich zählt, dass sie dir gutgeschrieben wurden – versteuert wird im Jahr der Gutschrift.
Nein. Für thesaurierte Fondserträge gibt es keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer.
Ein ausschüttender Fonds zahlt seine Erträge aus. Versteuert werden die Erträge in beiden Fällen.
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